Winker GutachtenUnabhängige ärztliche Gutachtenprüfung · Wien
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker im Gespräch
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert WinkerGerichtlich zertifizierter Sachverständiger · Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin · habilitiert (MedUni Wien)
Invaliditätspension · Berufsunfähigkeitspension · Klage (PVA)

Invaliditäts­pension abgelehnt? Das ist der Regelfall — und oft nicht das letzte Wort.

Rund zwei Drittel aller Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension werden abgelehnt (Auswertungen von Arbeiterkammer und Medien, 2025). Ob eine Klage Substanz hat, liegt fast immer an der medizinischen Herleitung: Wurde Ihr Leistungskalkül sauber aus den Befunden hergeleitet — oder nur behauptet? Genau das prüfe ich, bevor Sie Fristen versäumen oder aufgeben — ehrlich auch dann, wenn das Ergebnis „geringe Aussichten“ lautet.

Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert WinkerGerichtlich zertifizierter Sachverständiger · Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin · habilitiert (MedUni Wien)Foto: © Ludwig Schedl
Gerichtlich zertifiziertBeeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Doppelter FacharztInnere Medizin + Arbeitsmedizin
Leistungskalkülist eine arbeitsmedizinische Frage
5 Werktage*für die Ersteinschätzung
EhrlichAuch wenn die Antwort „aussichtslos“ lautet

Invaliditäts­pension abgelehnt — lohnt sich eine Klage?

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, worauf die Ablehnung beruht. Wurde Ihr Antrag aus medizinischen Gründen abgelehnt, liegt es fast immer an der medizinischen Herleitung, ob eine Klage Substanz hat: Ist Ihr Leistungskalkül im PVA-Gutachten sauber aus den Befunden begründet — oder nur behauptet? Das lässt sich prüfen. Die Klagefrist beträgt bei Pensionsleistungen drei Monate ab Zustellung des Bescheids und ist nicht verlängerbar (§ 67 Abs. 2 ASGG); betrifft Ihr Bescheid auch das Rehabilitationsgeld, kann sie kürzer sein — maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung Ihres Bescheids.

Ihr nächster Schritt: Klagefrist notieren und Fall kurz schildern — die ärztliche Rückmeldung binnen 2 Werktagen ist kostenlos und unverbindlich. Sie hält keine Frist an.

Stand: 22.10.2026 · Fristen und Voraussetzungen geprüft im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker

Was Sie bekommen — und was es kostet

Drei Stufen, Festpreise, alles Endpreise. Der erste Schritt kostet nichts; bezahlt wird erst, wenn Sie einen Schritt beauftragen — und die Ersteinschätzung wird auf ein Gutachten angerechnet.

  1. 1

    Kostenlose ärztliche Rückmeldung

    0 €

    Sie schildern Ihren Fall, Dr. Winker antwortet binnen 2 Werktagen: Lohnt sich eine Prüfung — und welche Form wäre sinnvoll? Keine Diagnose, kein Gutachten, keine Rechtsberatung, kein Auftrag.

    Fall kurz schildern →
  2. 2

    Ärztliche Ersteinschätzung

    490 €

    Unabhängige Zweitmeinung nach Aktenlage, schriftlich in 5 Werktagen*: Trägt das PVA-Gutachten das behauptete Leistungsbild — und hat eine Klage medizinisch Substanz? Schriftliche Kurzbewertung (2–3 Seiten). Bei Beauftragung eines Gutachtens binnen 60 Tagen voll angerechnet.

  3. 3

    Gutachten

    ab 1.690 €

    Signiertes, verwendungsfähiges Gutachten nach Aktenlage in 10 Werktagen*, 30 Minuten Rückfragengespräch inklusive — gern gemeinsam mit Ihrer Rechtsvertretung. Mit Video-Konsultation 2.490 €, mit Untersuchung in der Wiener Ordination 3.490 €.

Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie zahlen erst bei Beauftragung. * Werktage ab Vollständigkeit der Unterlagen. Stand dieser Festpreise: 22.10.2026 · Alle Leistungen und Preise im Detail

Der richtige Schritt zur richtigen Zeit

Je früher die medizinische Substanz stimmt, desto günstiger wird Ihr Verfahren.

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Nach dem Bescheid

Die stärkste Phase: Ab Zustellung läuft die Klagefrist — bei Pensionsleistungen drei Monate, nicht verlängerbar. Eine fachärztliche Stellungnahme, die das PVA-Gutachten konkret widerlegt, gibt Ihrer Klage von Anfang an Substanz.

Festpreis vorab
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Vor der Klage

Die Ersteinschätzung beantwortet ehrlich, ob eine Klage medizinisch Substanz hat — und welche Befunde vorher noch erhoben werden sollten.

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Im Klageverfahren

Das Arbeits- und Sozialgericht holt in der Regel eigene Sachverständigengutachten ein. Ein vorliegendes Privatgutachten strukturiert Ihren Vortrag, die Fragen an den Gerichts-Sachverständigen und Ihre Beweisanträge.

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Rehabilitationsgeld

Bei vorübergehender Invalidität gebührt statt der Pension Rehabilitationsgeld — auch diese Zuerkennungs- und Entziehungsbescheide beruhen auf Begutachtung und können bekämpft werden. Ausführlich: Rehabilitationsgeld — Anspruch, Höhe, Wiederbegutachtung.

Der Klageweg — ehrlich erklärt

Gegen den PVA-Bescheid gibt es keinen „Widerspruch“ wie in Deutschland — es geht direkt vor Gericht. So funktioniert es:

Ihr Recht

Gegen den Bescheid der Pensionsversicherung steht Ihnen die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offen — bei Pensionsleistungen innerhalb von drei Monaten ab Zustellung; diese Frist ist nicht verlängerbar (§ 67 ASGG). Das Gericht prüft Ihren Anspruch dann vollständig neu. Die Anspruchsgrundlagen im Überblick: Ratgeber Berufsunfähigkeitspension.

Die 50-Prozent-Frage

Der gesetzliche Maßstab (§§ 255, 273 ASVG): Mit Berufsschutz gilt als invalid bzw. berufsunfähig, wessen Arbeitsfähigkeit im erlernten oder angelernten Beruf unter die Hälfte derjenigen einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung gesunken ist — bei mehreren solchen Berufen muss das in jedem von ihnen gelten. Ohne Berufsschutz zählt, ob mit einer zumutbaren, am Arbeitsmarkt bewerteten Tätigkeit noch wenigstens die Hälfte des üblichen Entgelts erzielbar wäre. Genau diese Herleitung — Befund für Befund — ist der medizinische Kern Ihres Verfahrens. Wie das Leistungskalkül entsteht, an dem all das gemessen wird: Ratgeber PVA-Begutachtung.

Was das Privatgutachten leistet

Es zwingt Gericht und Gerichts-Sachverständige, sich mit einer qualifizierten fachärztlichen Gegenposition auseinanderzusetzen, und macht Schwächen des PVA-Gutachtens konkret benennbar. Ehrlich dazu: Das Gerichtsgutachten bestellt das Gericht selbst — mein Beitrag ist der qualifizierte Parteivortrag, der dessen Fragen und Prüfung in die richtige Richtung lenkt.

Für Anwältinnen, Anwälte und Vertretungen: Für aktenbasierte Stellungnahmen im Klageverfahren stehe ich mit 10-Werktage-SLA und Festpreisen zur Verfügung — Kontakt siehe Kanzlei-Seite.

Klage oder neuer Antrag? Die Entscheidung, die nach der Ablehnung ansteht

Nach dem Ablehnungsbescheid gibt es zwei Wege. Welcher für Sie richtig ist, ist eine Rechtsfrage für Arbeiterkammer, Rechtsanwalt oder Rechtsschutzversicherung. Was ich beitragen kann, ist die medizinische Seite: Trägt das PVA-Gutachten, und was müsste ein neuer Antrag belegen?

Weg 1: Klage beim Arbeits- und Sozialgericht

Gegen den Bescheid der Pensionsversicherung steht die Klage offen. Bei Pensionsleistungen beträgt die Frist drei Monate ab Zustellung des Bescheids, sie ist nicht verlängerbar; die Tage des Postlaufs zählen nicht mit (§ 67 Abs. 2 ASGG). Wer die Frist versäumt, verliert die Möglichkeit, den Anspruch aus diesem Bescheid gerichtlich geltend zu machen. Mit der Klage bleibt Ihr ursprünglicher Antrag Gegenstand des Verfahrens; das Gericht holt in der Regel eigene Sachverständigengutachten ein.

Weg 2: Neuer Antrag bei der PVA

Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich, hat aber eine Hürde: Wurde die Pension mangels Minderung der Arbeitsfähigkeit rechtskräftig abgelehnt und stellen Sie vor Ablauf von 18 Monaten neuerlich einen Antrag, ohne eine wesentliche Änderung Ihres Gesundheitszustands glaubhaft zu bescheinigen, ist der Antrag zurückzuweisen (§ 362 Abs. 2 ASVG). Nach einer zurückgezogenen Klage gilt dieselbe Regel für zwölf Monate (§ 362 Abs. 3 ASVG). Der neue Antrag beginnt das Verfahren von vorne.

Was ein Privatgutachten in beiden Wegen leistet

Für die Klage: Es benennt Befundlücken und methodische Schwächen des PVA-Gutachtens so konkret, dass sich Gericht und Gerichtssachverständige damit auseinandersetzen müssen. Für den neuen Antrag: Es dokumentiert die wesentliche Änderung, auf die es ankommt, Befund für Befund, mit aktuellem Leistungskalkül. In beiden Fällen gilt: Erst die kostenlose Rückmeldung sagt Ihnen, ob sich das in Ihrem Fall lohnt.

Fristen zuerst: Die kostenlose Rückmeldung hält keine Frist an. Läuft die Klagefrist, lassen Sie sich parallel rechtlich beraten; die medizinische Begründung kann im Verfahren nachgereicht werden.

Häufige Fragen

Invaliditätspension abgelehnt — wann kann ich wieder ansuchen?

Jederzeit, aber mit einer gesetzlichen Hürde: Wird die Pension mangels Minderung der Arbeitsfähigkeit rechtskräftig abgelehnt und vor Ablauf von 18 Monaten neuerlich beantragt, ohne dass eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustands glaubhaft bescheinigt wird, ist der Antrag zurückzuweisen (§ 362 Abs. 2 ASVG; nach einer zurückgezogenen Klage zwölf Monate, Abs. 3). Ausnahmen gibt es bei bestimmten Feststellungen zum Rehabilitationsgeld (Abs. 4). Ein neuer Antrag lohnt sich daher vor allem dann, wenn neue Befunde eine echte Verschlechterung belegen — genau das prüfe ich in der Rückmeldung mit Ihnen.

Klage gegen den PVA-Bescheid: Wie läuft das ab, und wie lange habe ich Zeit?

Die Klage geht an das Arbeits- und Sozialgericht; bei Pensionsleistungen innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids, die Frist ist nicht verlängerbar (§ 67 Abs. 2 ASGG). Im Verfahren bestellt das Gericht in der Regel eigene Sachverständige; die medizinische Begründung darf nachgereicht werden. Ob eine Klage medizinisch Substanz hat, sage ich Ihnen in der kostenlosen Rückmeldung ehrlich — auch wenn die Antwort „eher nicht“ lautet. Die rechtliche Vertretung übernehmen Arbeiterkammer, Rechtsanwalt oder Rechtsschutzversicherung.

Meine Klagefrist läuft — schaffen wir das zeitlich?

Die Ersteinschätzung liegt in 5 Werktagen ab Vollständigkeit vor*. Wichtig: Die Klage muss innerhalb der Frist laut Rechtsmittelbelehrung beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden — bei Pensionsleistungen sind das drei Monate ab Zustellung, und diese Frist ist nicht verlängerbar (§ 67 ASGG). Bringen Sie die Klage fristwahrend ein; die vertiefte medizinische Begründung kann nachgereicht werden. Genau dafür ist die Stellungnahme gedacht.

Ich habe nur Rehabilitationsgeld bekommen oder es wurde mir entzogen — hilft ein Gutachten?

Ja. Ob Invalidität dauerhaft oder nur vorübergehend vorliegt — davon hängt ab, ob Pension oder Rehabilitationsgeld gebührt (§ 143a ASVG) — ist eine medizinische Prognosefrage, die auf Begutachtung beruht. Auch diese Bescheide können vor dem Arbeits- und Sozialgericht bekämpft werden, und auch hier zählt die medizinische Herleitung. Alle Regeln im Detail: Ratgeber Rehabilitationsgeld.

Ich habe hauptsächlich psychische Beschwerden — sind Sie der Richtige?

Ehrliche Antwort: Ist die Hauptdiagnose psychiatrisch, gehört Ihr Fall zu einem psychiatrischen Fachgutachter — das sage ich Ihnen im Eignungs-Check, bevor Kosten entstehen. Meine Fachgebiete sind Innere Medizin und Arbeitsmedizin: Herz-Kreislauf, Stoffwechsel, Atemwege, Tumorerkrankungen in der Nachsorge, Erschöpfungssyndrome mit körperlicher Komponente — und immer die Frage, was das Leistungskalkül konkret bedeutet.

Was unterscheidet Ihre Prüfung von der meines Anwalts oder der Arbeiterkammer?

Anwalt und Arbeiterkammer führen das Verfahren — die medizinische Substanz können sie nicht selbst erzeugen. Meine Stellungnahme liefert ihnen genau das Material, mit dem sie argumentieren: Befund für Befund, methodenkritisch, unterschrieben von einem habilitierten Facharzt.

Rund zwei Drittel werden abgelehnt. Nicht alle zu Recht.

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