Das amtliche Gutachten entscheidet über Ihre Laufbahn. Lassen Sie es überprüfen.
Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit (§ 14 BDG), angezweifelte Restleistungsfähigkeit, strittige Verweisung — fast immer steht und fällt das Verfahren mit dem amtlichen Gutachten: im Bundesdienst mit Befund und Gutachten der BVAEB, daneben mit amtsärztlichen Beurteilungen. Wer ein solches Gutachten erschüttern will, braucht eine substantiierte ärztliche Auseinandersetzung — bloßes Bestreiten genügt nicht. Genau die liefere ich: unabhängig, methodenkritisch, zum Festpreis in 10 Werktagen.
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Warum ein privatärztliches Gegengutachten der entscheidende Hebel ist
Das amtliche Gutachten trägt nur so lange, wie ihm niemand fachlich substantiiert widerspricht.
Die Rechtslage
Grundlage ist § 14 BDG: In den Ruhestand versetzt wird nur, wer dauernd dienstunfähig ist — und dienstunfähig ist nur, wer seine Aufgaben nicht erfüllen kann und wem kein zumutbarer, mindestens gleichwertiger Verweisungsarbeitsplatz zugewiesen werden kann. Das Gesetz stützt diese Beurteilung auf Befund und Gutachten der BVAEB (§ 14 Abs. 3 BDG). Eine fachärztliche Stellungnahme, die Methodik, Befundlage und Prognose dieses Gutachtens konkret auseinandernimmt, zwingt Dienstbehörde und Bundesverwaltungsgericht zur Auseinandersetzung. Für Landes- und Gemeindebedienstete gilt dieselbe Logik nach den jeweiligen Landes-Dienstrechten.
Die richtige Fachlichkeit
Dienstfähigkeit ist eine arbeitsmedizinische Frage: Welche Anforderungen stellt der konkrete Arbeitsplatz, und was trägt der Gesundheitszustand? Als Doppelfacharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin arbeite ich auf genau dem Feld, auf dem das amtliche Gutachten argumentiert — nur unabhängig.
Der Zeitfaktor
Gegen den Bescheid läuft die Beschwerdefrist von vier Wochen (§ 7 VwGVG). Mein Aktengutachten liegt in 10 Werktagen ab Vollständigkeit der Unterlagen vor*, die Ersteinschätzung in 5 — mit verbindlichem Termin im Angebot.
So gehen wir vor
Unterlagen sichten
BVAEB-/Amtsarzt-Gutachten, Aufforderung zur Untersuchung, eigene Befunde — verschlüsselt hochladen. Binnen 2 Werktagen wissen Sie, was noch fehlt.
Ersteinschätzung
Ehrliche Antwort, ob und wo das Gutachten angreifbar ist — auch, wenn die Antwort „kaum Chancen“ lautet. Das erspart Ihnen ein vergebliches Verfahren.
Gegengutachten
Methodenkritische fachärztliche Stellungnahme: Prognosebegründung, Restleistungsfähigkeit, Leistungsbild-Herleitung, ggf. mit Video-Anamnese oder externer Leistungsdiagnostik nach Protokoll.
Verwertung
Signiertes Gutachten, verschlüsselt zugestellt — formuliert für das Verfahren vor Dienstbehörde und Bundesverwaltungsgericht, gern abgestimmt mit Ihrem Anwalt (30-min-Gespräch inklusive).
Häufige Fragen von Beamtinnen und Beamten
Ich bin noch im Verfahren — wann ist der richtige Zeitpunkt?
So früh wie möglich. Am stärksten wirkt ein Gegengutachten, solange die Dienstbehörde noch nicht bescheidmäßig entschieden hat — sie kann ihre Entscheidung dann noch ändern, bevor Fakten geschaffen sind. Aber auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zwingt eine substantiierte fachärztliche Stellungnahme das Gericht, sich mit den Mängeln des amtlichen Gutachtens auseinanderzusetzen.
Muss ich für die Begutachtung nach Wien reisen?
In den meisten Fällen nein. Die methodenkritische Prüfung des Amtsarzt-Gutachtens erfolgt nach Aktenlage, die Anamnese bei Bedarf per datenschutzkonformer Video-Sprechstunde (EU-Serverstandort). Ist objektive Leistungsdiagnostik nötig, erhalten Sie ein präzises Untersuchungsprotokoll für Ärzte an Ihrem Wohnort — oder Sie kommen für das große Gutachten mit Ergometrie nach Wien.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Gutachten?
Selbst beauftragte Privatgutachten übernehmen Rechtsschutzversicherer in der Regel nicht — kalkulieren Sie mit Eigenfinanzierung. Dafür wissen Sie bei mir den Preis vorher auf den Euro genau. Gemessen am Streitwert einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung (oft mehrere zehntausend Euro Bezugsdifferenz über die Jahre) ist das Gegengutachten der kleinste Posten des Verfahrens.
Was, wenn das amtliche Gutachten aus Ihrer Sicht korrekt ist?
Dann sage ich Ihnen das in der Ersteinschätzung offen — mit Begründung. Sie verlieren 490 €, sparen aber ein aussichtsloses Verfahren samt Anwalts- und Gerichtskosten. Ein unabhängiges Gutachten, das jedes Ergebnis „liefert“, wäre vor Gericht ohnehin wertlos.
Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Fall geeignet ist.
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