Winker GutachtenUnabhängige ärztliche Gutachtenprüfung · Wien
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker im Gespräch
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert WinkerGerichtlich zertifizierter Sachverständiger · Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin · habilitiert (MedUni Wien)
Berufsunfähigkeit · Leistungsfall · Nachprüfung

Die BU-Versicherung zahlt nicht? Ihr Gutachten ist der Punkt, an dem Sie ansetzen.

Viele BU-Leistungsanträge werden abgelehnt — sehr oft gestützt auf ein Gutachten, das der Versicherer selbst beauftragt hat. Dabei gilt: Ein qualifiziertes Privatgutachten darf im Verfahren nicht einfach übergangen werden. Ich prüfe das Versicherer-Gutachten methodenkritisch und analysiere, was es fast immer schuldig bleibt: das konkrete Leistungsbild und den Abgleich mit Ihrem Beruf.

Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker
Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert WinkerGerichtlich zertifizierter Sachverständiger · Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin · habilitiert (MedUni Wien)Foto: © Ludwig Schedl
Gerichtlich zertifiziertBeeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Doppelter FacharztInnere Medizin + Arbeitsmedizin
Kern-ExpertiseLeistungsbild & Verweisung
10 Werktage*verbindlicher Liefertermin
UnabhängigKeine Versicherer-Rahmenverträge

Private Berufs­unfähigkeits­versicherung lehnt ab — lohnt sich ein Gegengutachten?

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, worauf die Ablehnung beruht. Stützt sie sich auf ein Gutachten, das der Versicherer selbst beauftragt hat, zählt der Abgleich zwischen Medizin und Tätigkeit: Ist Ihr Leistungsbild aus den Befunden hergeleitet — oder aus der Diagnose behauptet? Wurde Ihr konkreter Beruf „in gesunden Tagen“ sauber erhoben? Das lässt sich prüfen, in der Regel nach Aktenlage und zum Festpreis. Achtung Frist (bei Verträgen nach österreichischem Recht): Hat der Versicherer Ihren Anspruch in geschriebener Form — Brief oder E-Mail genügt — begründet abgelehnt und dabei auf die Folgen des Fristablaufs hingewiesen, müssen Sie ihn binnen eines Jahres ab Zugang der Ablehnung gerichtlich geltend machen (§ 12 Abs. 3 VersVG). Die Aufhebung dieser Frist durch den Verfassungsgerichtshof wirkt erst mit Ablauf des 31. Mai 2027 — für Ablehnungen, die Ihnen bis dahin zugehen, gilt die Jahresfrist weiter.

Ihr nächster Schritt: notieren, wann Ihnen die Ablehnung zugegangen ist, und Fall kurz schildern — die ärztliche Rückmeldung binnen 2 Werktagen ist kostenlos und unverbindlich. Sie hält keine Frist an.

Stand: 23.10.2026 · Frist nach § 12 Abs. 3 VersVG samt Aufhebung durch den VfGH und Übergangsregel (Art. 140 Abs. 7 B-VG) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) geprüft · Prim. Priv.-Doz. Dr. Robert Winker

Was Sie bekommen — und was es kostet

Drei Stufen, Festpreise, alles Endpreise. Der erste Schritt kostet nichts; bezahlt wird erst, wenn Sie einen Schritt beauftragen — und die Ersteinschätzung wird auf ein Gutachten angerechnet.

  1. 1

    Kostenlose ärztliche Rückmeldung

    0 €

    Sie schildern Ihren Fall, Dr. Winker antwortet binnen 2 Werktagen: Lohnt sich eine Prüfung — und welche Form wäre sinnvoll? Keine Diagnose, kein Gutachten, keine Rechtsberatung, kein Auftrag.

    Fall kurz schildern →
  2. 2

    Ärztliche Ersteinschätzung

    490 €

    Unabhängige Zweitmeinung nach Aktenlage, schriftlich in 5 Werktagen*: Trägt das Gutachten des Versicherers das behauptete Leistungsbild — und hat ein Vorgehen gegen die Ablehnung medizinisch Substanz? Schriftliche Kurzbewertung (2–3 Seiten). Bei Beauftragung eines Gutachtens binnen 60 Tagen voll angerechnet.

  3. 3

    Gutachten

    ab 1.690 €

    Signiertes, verwendungsfähiges Gutachten nach Aktenlage in 10 Werktagen*, 30 Minuten Rückfragengespräch inklusive — gern gemeinsam mit Ihrer Rechtsvertretung. Mit Video-Konsultation 2.490 €, mit Untersuchung in der Wiener Ordination 3.490 €.

Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie zahlen erst bei Beauftragung. * Werktage ab Vollständigkeit der Unterlagen. Stand dieser Festpreise: 22.10.2026 · Alle Leistungen und Preise im Detail

Der Unterschied: Arbeitsmedizin statt Aktenprosa

BU ist die Frage, ob Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Das ist ein Abgleich zwischen Medizin und Tätigkeit — mein Fachgebiet.

Leistungsbild herleiten

Als Internist bewerte ich Organbefunde, Belastbarkeit und Prognose; als Arbeitsmediziner übersetze ich sie in ein konkretes positives und negatives Leistungsbild — belastbar begründet statt behauptet.

Beruf präzise abbilden

Ihre Tätigkeit wird in Einzelverrichtungen mit Zeitanteilen und Anforderungen zerlegt (Arbeitsschwere, Haltung, Takt, Verantwortung). Erst dieser Abgleich macht die 50-%-Frage überprüfbar.

Gutachten methodisch prüfen

Methodik, Befundverwertung, Schlusslogik des Versicherer-Gutachtens werden Punkt für Punkt geprüft — als qualifizierter Parteivortrag formuliert, mit dem Anwalt und Gericht arbeiten können.

Für Anwaltskanzleien und Versicherungsberater

Sie kennen das Problem: Der Engpass im BU-Mandat ist selten die Jurisprudenz — es ist die medizinische Zuarbeit.

Verlässliches SLA

Triage-Rückmeldung in 2 Werktagen, methodenkritische Stellungnahme in 10 Werktagen ab Aktenvollständigkeit* — als Festpreis, den Sie Ihrer Mandantschaft vorab nennen können.

Seltene Fachkombination

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Priv.-Doz., Facharzt für Innere Medizin UND Arbeitsmedizin, langjährige Berufskrankheiten-Begutachtung an der MedUni Wien — die Kombination, die Leistungsbild- und Verweisungsfragen trägt.

Einfacher Prozess

Digitale Aktenübergabe, strukturierte Beweisfragen-Vorlage, transparente Festpreis-Rechnung, Rahmenkonditionen ab fünf Gutachten pro Jahr. Ein Ansprechpartner, keine Warteliste.

Kontakt für Kanzleien: kontakt@winker-gutachten.at (Betreff „Kanzlei“) — Sie erhalten binnen 2 Werktagen ein Muster-Kurzgutachten und die Rahmenkonditionen.

Häufige Fragen

Bringt ein Privatgutachten gegen den Versicherer überhaupt etwas?

Ja — an zwei Stellen. Außergerichtlich zwingt es den Versicherer, seine Ablehnung gegen eine fachärztliche Gegenposition zu verteidigen; viele Fälle drehen sich hier. Und im Prozess gilt: Ein qualifiziertes Privatgutachten ist als Beweismittel anerkannt — das Gericht muss sich damit auseinandersetzen und Widersprüche zum Gerichtsgutachten aufklären.

Reicht ein Gutachten nach Aktenlage?

Für die methodenkritische Prüfung des Versicherer-Gutachtens und die Verweisungsanalyse: in der Regel ja — die Schwächen stehen in der Akte. Wo Ihr aktueller Zustand selbst strittig ist, ergänzen wir eine Video-Anamnese oder objektive Leistungsdiagnostik (extern nach Protokoll oder mit Ergometrie in Wien). Was medizinisch nötig ist, sage ich Ihnen ehrlich vorher.

Was kostet mich das im Verhältnis zum Streitwert?

Eine BU-Rente von 1.500 €/Monat über zehn Jahre ist ein Streitwert von 180.000 €. Das Gegengutachten gibt es zum Festpreis (Leistungen und Preise) — und die kostenlose ärztliche Rückmeldung sagt Ihnen vorher ehrlich, ob sich der Weg lohnt.

Gibt es eine Frist, wenn der Versicherer ablehnt?

Bei Verträgen nach österreichischem Recht derzeit ja. Haben Sie Ihren Anspruch beim Versicherer angemeldet und lehnt er ihn in geschriebener Form — ein Brief oder eine E-Mail genügt — begründet ab und weist dabei auf die Folgen des Fristablaufs hin, müssen Sie den Anspruch innerhalb eines Jahres ab Zugang dieser Ablehnung bei Gericht geltend machen; sonst ist der Versicherer von der Leistung frei (§ 12 Abs. 3 VersVG). Eine Beschwerde bei einer Schlichtungs- oder Ombudsstelle oder bei der Finanzmarktaufsicht ersetzt die Klage nicht. Die Frist ist gehemmt, solange Sie mit dem Versicherer über den Anspruch Vergleichsverhandlungen führen, und für die Zeit, in der Sie ohne Ihr Verschulden an der rechtzeitigen Klage gehindert sind.

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben; die Aufhebung wird erst mit Ablauf des 31. Mai 2027 wirksam (VfGH 28.04.2026, G 176/2025; BGBl. I Nr. 34/2026). Bis dahin gilt die Jahresfrist weiter. Nach überwiegender Auffassung lösen auch Ablehnungen, die Ihnen bis zum 31. Mai 2027 zugehen, die Jahresfrist aus, selbst wenn diese erst danach endet — verlassen Sie sich nicht auf das Gegenteil. Erst für Ablehnungen, die Ihnen ab dem 1. Juni 2027 zugehen, gibt es diese Frist nicht mehr, sofern der Gesetzgeber keine neue Regelung schafft.

Notieren Sie, wann Ihnen die Ablehnung zugegangen ist, rechnen Sie das Fristende aus und lassen Sie es anwaltlich prüfen. Für Verträge nach deutschem Recht gibt es keine solche Klagefrist; dort gilt in der Regel eine dreijährige Verjährung.

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen, bevor Sie aufgeben.

Fünf Fragen, sofortiges Ergebnis — welches Vorgehen Ihr Fall braucht, oder ob Sie sich das Geld sparen können.

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